Probezeit- und Versetzungsregelungen für die Sek I
Grundlagen für die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit und die Versetzung eines Schülers sind § 6 und § 40 der Sek I-VO vom 19. Januar 2005.
Ein Schüler wird versetzt (hat die Probezeit bestanden), wenn er
- höchstens in einem Fach mangelhafte Leistungen hat oder
- höchstens eine ungenügende Leistung oder zwei mangelhafte bei ansonsten ausreichenden Leistungen hat und folgende Ausgleichsbedingungen erfüllt sind:
Leistungsausfall in einem Kernfach
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Leistungsausfall in einem anderen Fach |
Ausgleichsbedingung |
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einmal Note 5 |
einmal Note 5 |
mindestens einmal Note 3 in einem Kernfach und einmal Note 3 in einem beliebigen Fach |
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zweimal Note 5 |
mindestes zweimal Note 3 in beliebigen Fächern |
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einmal Note 6 |
mindestes zweimal Note 2 in beliebigen Fächern |
Für die Versetzung in die Oberstufe ist außerdem das Bestehen der Prüfung zum mittleren Schulabschluss Voraussetzung.
Ein Schüler wird nicht versetzt (hat die Probezeit nicht bestanden), wenn er
- in mehr als zwei Fächern Leistungsausfälle hat oder
- in zwei Kernfächern mangelhafte oder
- in einem Kernfach ungenügende Leistungen hat.
Nachversetzung/ Nachprüfungen
Nicht versetzte Schüler können einmal in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 an einer Nachprüfung in einem Fach (außer Sport)
teilnehmen, wenn durch das Bestehen der Prüfung eine Versetzung möglich wird. Eine zweite Nachprüfung ist zum Erreichen der Abschlussbedingungen
des mittleren Schulabschlusses oder zum Erreichen der Versetzung in die Oberstufe möglich.
Das Verfahren zu Nachprüfungen ist in § 23 der Sek I-VO festgelegt.
- Die Klassenkonferenz entscheidet über die Zulassung eines Schülers.
- Die Eltern des Schülers entscheiden über die Teilnahme ihres Kindes.
- Die Aufgaben werden durch den im Schuljahr unterrichtenden Fachlehrer erstellt.
- Die Prüfung findet am letzten Ferientag statt.
- Inhalt der Prüfung ist der Unterrichtsstoff des letzten Schulhalbjahres.
- In Fächern ohne Klassenarbeiten erfolgt eine mündliche Prüfung. Die Prüfungszeit liegt zwischen 25 und 35 Minuten.
- In Fächern mit Klassenarbeiten erfolgen eine schriftliche Prüfung (45-90 Min.) und eine mündliche Prüfung (15-20 Min.).
Die Prüfung ist nur bestanden, wenn alle Prüfungsteile mindestens mit ausreichend bewertet wurden.
Nichtbestehen der Probezeit
Wer die Probezeit nicht besteht, muss das Gymnasium verlassen.
Anmerkungen
Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, die erste und die zweite Fremdsprache.
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